Buchprüfung
Eine Buchprüfung ist die Überprüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens oder einer juristischen Person. Im Zuge der Buchprüfung werden die buchhalterischen Unterlagen revidiert und geprüft. Anhand dieser Prüfung wird festgelegt, ob der Jahresabschluss ein getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des geprüften Unternehmens gemäß den allgemein anerkannten Buchhaltungsprinzipien darstellt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Buchprüfungen.
Gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen und Sonderprüfungen
Während kleine Gesellschaften nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungspflicht unterliegen, sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, GmbHs oder GmbH & Co. KGs prüfungspflichtig. Selbst wenn keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfungspflicht besteht, kann sich aus der Satzung oder dem Wunsch der Gesellschafter die Forderung nach einer freiwilligen Prüfung ergeben, wobei freiwillige Prüfungen nach dem gleichen Standard wie gesetzliche Prüfungen durchzuführen sind. Sonderprüfungen werden in der Regel bei Gründung einer AG, Sachgründungen oder Umwandlungen, z.B. von GmbHs, sowie im Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz durchgeführt.
Arten und Bestandteile von Buchprüfungen
Zum Gebiet der Buchprüfungen und somit zu den Aufgaben eines Buchprüfers gehören neben den Pflichtprüfungen mittelgroßer Kapitalgesellschaften oder den freiwilligen Prüfungen von Personen oder Kapitalgesellschaften auch Teilprüfungen des betrieblichen Rechnungswesens, Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie Unternehmensbewertungen und die Erstellung von Bewertungsgutachten.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.09.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.